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Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung

Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 137.337 EUR und ab 01.07.2026 einmalig 143.160 EUR.

Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.

Synonyme:

Lebenslagen: Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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