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Künstlersozialabgabe; Beantragung der Beendigung der Abgabepflicht

Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, endet auch die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Warum Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, zum Beispiel durch Löschung, Verschmelzung oder Aufspaltung, ist für die Beendigung nicht entscheidend. Hieraus können sich jedoch weitere Prüfungen der Künstlersozialkasse ergeben, wenn Ihr Rechtsnachfolger abgabepflichtig ist.

Sollte Ihr Unternehmen lediglich ruhen, wird Ihre Abgabepflicht in der Regel nicht beendet, da Ihr Unternehmen noch existiert.

Für die Zeit bis zur vollständigen Einstellung des Unternehmens sind die Entgelte, die Sie für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben, von Ihnen zu melden. Die Künstlersozialkasse erstellt anhand Ihrer Meldung eine Endabrechnung der Künstlersozialabgabe.

Synonyme: Abgabepflicht, Aufgabe, Auflösung, Aufspaltung, Beendigung, Einstellung, Ende, Fusion, Gewerbeabmeldung, KSK, Künstlersozialkasse, Liquidation, Löschung, Registerlöschung, Vermögensübertragung, Verschmelzung

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens online mitteilen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch 
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AbgabepflichtAufgabeAuflösungAufspaltungBeendigungEinstellungEndeFusionGewerbeabmeldungKSKKünstlersozialkasseLiquidationLöschungRegisterlöschungVermögensübertragungVerschmelzung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.