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Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks

Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage des Tätigkeitsfeldes Ihres Unternehmens fest.
Wenn sich dieser Gegenstand geändert hat, muss die KSK prüfen, ob sich dies auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Es ist ebenfalls möglich, dass die KSK auf anderen Wegen erfährt, wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens ändert. Die KSK prüft auch in diesem Fall, ob sich die Abgabepflicht ändert oder gegebenenfalls beendet werden muss.

Synonyme: Abgabegrund, Aktivität, ändern, Änderungsmeldung, Geschäftsbereich, Korrekturmeldung, korrigieren, KSA, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Tätigkeitsbereich, Tätigkeitsfeld, Unternehmensgegenstand, Unternehmensinhalt, Unternehmenszweck

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.

Rechtsbehelf:

keine

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbgabegrundAktivitätändernÄnderungsmeldungGeschäftsbereichKorrekturmeldungkorrigierenKSAKSKKünstlersozialabgabeKünstlersozialkasseKünstlersozialversicherungTätigkeitsbereichTätigkeitsfeldUnternehmensgegenstandUnternehmensinhaltUnternehmenszweck

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.