Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz prüfen, wenn Sie sich bisher bei der KSK nicht gemeldet haben.
Abgabepflichtig können Sie sein als
Ihre eventuelle steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit verhindert nicht, dass Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.
Synonyme: Abgabe, Abgabepflicht, Anmelden, Entgelt, Honorar, KSA, KSK, Künstler, künstlerisch, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, melden, Meldung, Publizist, publizistisch, Selbstmeldung, Unternehmer, Verwerter
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Einreichung des Anmelde- und Erhebungsbogens: 1 Monat ab dem Tag der Aufforderung durch die Künstlersozialkasse.
Verpflichtung zur Selbstmeldung: Spätestens am 31.03. des Folgejahres, wenn die Voraussetzungen der Abgabepflicht im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt wurden.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN