Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Die Künstlersozialkasse meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich festgelegten Informationen. Einen Nachweis über die gemeldeten Daten für das jeweilige Vorjahr erhalten Sie jedes Jahr automatisch im März.
Sollten Sie darüber hinaus eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung für das entsprechende Jahr bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Bei den zu berücksichtigenden Zahlungen kommt es auf das Jahr der Zahlung an und nicht auf den Zeitraum, für den die Zahlungen geleistet wurden.
Synonyme: Bundeszentralamt für Steuern, erhaltene Zuschüsse, gezahlte Beiträge, gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, KSK, Künstlersozialkasse, Nachweis für das Finanzamt, Nachweis Versicherungsbeiträge, Steuerbescheid
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
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