Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Daten.
Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, speichert die Künstlersozialkasse Ihre persönlichen Daten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.
Hierzu gehören unter anderem:
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Auch ein Sterbedatum muss der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.
Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.
Synonyme: Adoption, Adresse, ändern, anpassen, Anschrift, Bankverbindung ändern, Einzugsermächtigung, Elterneigenschaft, Geburt, Geschlecht, Geschlechtseintrag, Kind, Kontaktdaten, korrigieren, KSK, Künstlersozialkasse, Lastschriftmandat, Namensänderung, Neue Bankverbindung, persönliche Daten, Pflegschaft, SEPA, Tod, Umzug
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Das gilt insbesondere für die Mitteilung einer Elterneigenschaft.
Nicht alle Änderungsmitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.