Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeiten, am Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder an der Rechtsform Ihrer Tätigkeit eintreten, muss die Versicherungspflicht überprüft werden.
Gleiches gilt auch für die Aufnahme zusätzlicher selbständiger Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass sofern die künstlerische oder publizistische Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person oder Gesellschaft ausgeübt wird diese gegebenenfalls auch Künstlersozialabgabe zahlen muss.
Synonyme: Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, GmbH und Co KG, KG, KSK, Künstlersozialkasse, OHG, Rechtsform, UG haftungsbeschränkt, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls auch schon bevor diese eintritt.
Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie dem Bescheid entnehmen, wie Sie Widerspruch einlegen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.