Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Erhalt von Entgeltersatzleistungen

Sie sind künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig und über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.

Der zuständige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen für:

  • Krankengeld
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Mutterschaftsgeld
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld oder weiteren Entgeltersatzleistungen

Je nach Art der Leistung kann das sein:

  • die gesetzliche Krankenkasse,
  • ein Unfallversicherungsträger oder
  • ein gesetzlicher Rentenversicherungsträger

Haben Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse entrichten. Damit die Künstlersozialkasse die sogenannte Beitragsfreiheit feststellen kann, müssen Sie den Leistungsbezug anzeigen. Außerdem sollten Sie diesen am besten auch durch Nachweise belegen, um zusätzlichen Schriftwechsel zu vermeiden.

Die Beitragsfreiheit dauert so lange an, wie Sie die Entgeltersatzleistung erhalten.

Synonyme: Arbeitsunfähigkeit, Beitragsfreiheit, Entgeltersatzleistungen, Krankengeld, KSK, Künstlersozialkasse, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Schwangerschaft, Übergangsgeld, Verletztengeld

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Bezug von Entgeltersatzleistungen online mitteilen und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen

Fristen:

Bitte teilen Sie uns den Bezug einer Entgeltersatzleistung unverzüglich mit.

Rechtsbehelf:

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfähigkeitBeitragsfreiheitEntgeltersatzleistungenKrankengeldKSKKünstlersozialkasseMutterschaftsgeldMutterschutzSchwangerschaftÜbergangsgeldVerletztengeld

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.