Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Stellung eines Rentanantrages

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Synonyme: Altersrente, Altersrente für Frauen, Altersrente für Schwerbehinderte, Änderungen Rente, Erwerbsminderungsrente, KSK, Künstlersozialkasse, Regelaltersgrenze, Rente, Rente für langjährig Versicherte, Renteneintritt, Rentenversicherung, Teilrente, Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit, Vollrente, Wegfall befristete Rente

Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Rentenbezug der Künstlersozialkasse online melden

Fristen:

Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag. 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersrenteAltersrente für FrauenAltersrente für SchwerbehinderteÄnderungen RenteErwerbsminderungsrenteKSKKünstlersozialkasseRegelaltersgrenzeRenteRente für langjährig VersicherteRenteneintrittRentenversicherungTeilrenteVerzicht auf RentenversicherungsfreiheitVollrenteWegfall befristete Rente

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.