Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.
Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.
Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:
Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
Synonyme: AE-Schätzung, Beitrag ändern, Beitragsberechnungsgrundlage, Beitragszahlung, Einkommen, Einkommensschätzung, Einkünfte, Gewinn, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresarbeitseinkommen, KSK, Künstlersozialkasse, Verlust
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.
WiderspruchÂ
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.