Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.
Im Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Region das Vorhaben durchgeführt werden soll. Sofern das Vorhaben in mehreren Regierungsbezirken umgesetzt werden soll, ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Region der Antragsteller seinen Sitz hat. Für Vorhaben aus dem Bereich Bildung (Projekte bei denen nicht die Präsentation/Vorführung von Kultur und kulturelle Darbietungen vor Publikum im Vordergrund stehen, wie z.B. bei Theaterstücken, Konzerten, Lesungen, Ausstellungen, sondern die gemeinsame Erarbeitung unterschiedlicher kultureller Themen, wäre der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ einschlägig.
Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen
Projektkosten
Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Fördersatz bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Projekt- und Investitionsförderungen im Kunstbereich sind online zu beantragen.
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind bis zum 1. Oktober online für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung einzureichen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.