Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.
Gegenstand
Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Existenzgründungsnetzwerke, Förderungen der Europäischen Union, Förderungen nach Förderbereichen, Öffentliche Förderung, Standorterweiterungen, Standortwahl und regionale Förderung
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, E3-7020.2-1/572; AllMBl. 2016 S. 2202; 7815-L
Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.