Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Zuwendung wird insbesondere zur Strukturverbesserung, zur Verbesserung der Verkehrsanbindung, zur Regionalentwicklung, zur Sicherheit im Luftverkehr sowie zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Luftverkehrs gewährt.
Die Zuwendung dient der Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung, die für die Abwicklung des Luftverkehrs am Landeplatz erforderlich sind.
Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben auf Grundlage der aktuellen Fassung der DIN 276.
Zu den zuwendungsfähigen Investitionen zählen insbesondere:
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Fördersatz beträgt in der Regel 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Synonyme: Flugplatz, Landeplatz, Luftverkehr, Schwerpunktlandeplatz, Verkehrslandeplatz
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtliche Klage.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.