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Landkreiswahl; Durchführung

Bei der Wahl der Kreisräte haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.

Bei der Wahl des Landrats haben die Wähler eine Stimme.

Synonyme: Kommunalwahlen, Kreisrat, Kreisräte, Kreistag, Landrat, Landräte, Wahltag

Lebenslagen: Wahlen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Landkreiswahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihr Landratsamt.

Rechtsbehelf:

Wahlanfechtung (Art. 51 GLKrWG), verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 51a GLKrWG)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

KommunalwahlenKreisratKreisräteKreistagLandratLandräteWahltag

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.