Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Lasereinrichtung; Informationen über die Anforderungen beim Betrieb

Durch den Betrieb von Lasereinrichtungen können Personen, Tiere und Sachgüter gefährdet sein.

Mit Lasereinrichtungen dürfen daher nur fachkundige Personen umgehen. Vor der Aufnahme des Betriebs derartiger Einrichtungen sind alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln, hierzu die erforderlichen Messungen durchzuführen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

Vor der ersten Inbetriebnahme der Lasereinrichtung muss diese von einer befähigten Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, also einer Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Lasereinrichtungen verfügt, geprüft werden.

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber oder Betreiber, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, weiterhin einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.

Synonyme: künstliche optische Strahlung, OStrV, Lasereinrichtungen, Lasershow

Lebenslagen: Unfallprävention

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.