Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Durch den Betrieb von Lasereinrichtungen können Personen, Tiere und Sachgüter gefährdet sein. Mit Lasereinrichtungen dürfen daher nur fachkundige Personen umgehen. Vor der Aufnahme des Betriebs derartiger Einrichtungen muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beurteilen, um festzustellen ob künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz von Beschäftigten auftritt oder auftreten kann. Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Um auftretende Expositionen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten, hat er die hierzu erforderlichen Messungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Vor der ersten Inbetriebnahme der Lasereinrichtung muss diese von einer befähigten Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, also einer Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Lasereinrichtungen verfügt, geprüft werden.
Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern dieser nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt, weiterhin einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.
Synonyme: künstliche optische Strahlung, OStrV, Lasereinrichtungen, Lasershow
Lebenslagen: Unfallprävention
Autor: Super-Admin
Ggf. gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.