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Lebensmittel; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Ihr Lebensmittel weicht von den hiesigen Rechtsvorschriften ab? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, um es dennoch in Deutschland herstellen, behandeln und in Verkehr bringen zu können.

Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dieses entscheidet einvernehmlich mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Ausnahmen.

Ihrem Antrag müssen Sie aussagekräftige Unterlagen beifügen, mit denen Sie nachweisen, dass Ihr Erzeugnis gesundheitlich unbedenklich ist. Nur für solche Erzeugnisse können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Für die Prüfung bezieht das BVL das Bundesinstitut für Risikobewertung und gegebenenfalls weitere Behörden ein.

Eine Ausnahmegenehmigung hat keine allgemeine Wirkung, sondern gilt nur im Einzelfall. Daher muss für jedes Erzeugnis eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Nachdem eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, beobachten die Behörden des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Firmensitz haben, den Produktions- und Vertriebsprozess. Geprüft werden die Etikettierung, die sachgemäße Herstellung und das Einhalten der Auflagen, Höchstmengen und Rezeptur, die der Ausnahmegenehmigung zu Grunde liegen.

Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel jeweils für höchstens 3 Jahre erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen. Auch für eine Erweiterung oder Änderung der erteilten Ausnahme müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Synonyme: Ausnahmegenehmigung, Behandeln, Herstellen, Inverkehrbringen, Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB, Notration, Zulassung von Ausnahmen

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

Ausnahmegenehmigungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

AusnahmegenehmigungBehandelnHerstellenInverkehrbringenLebensmittelLebensmittelsicherheitLebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchLFGBNotrationZulassung von Ausnahmen

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.