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Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation

Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie eines Drittstaates eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung. Bayernweit zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Regierung von Oberbayern.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Klage zum Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.