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Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben und eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Begründung stattgefunden hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Lebenspartnerschaft führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Begründung. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

· Als Lebenspartnerschaftsurkunde

· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wurden.

Falls sich nach der Begründung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen.

Synonyme: Abschrift Urkunde, Ausdruck Urkunde, Ausstellung Urkunde, beglaubigte Abschrift, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Beurkdundung, Lebenspartnerschaftsregister, mehrsprachiger Auszug, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt

Lebenslagen: Nach der Heirat, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Fristen:

Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Rechtsbehelf:

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Abschrift UrkundeAusdruck UrkundeAusstellung Urkundebeglaubigte AbschriftBegründung einer LebenspartnerschaftBeurkdundungLebenspartnerschaftsregistermehrsprachiger AuszugPersonenstandsbescheinigungenPersonenstandsrechtPersonenstandsurkundeUrkunde beantragenUrkunde bestellenUrkunde Standesamt

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.