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Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:

  • das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS),
  • das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
  • das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen (seit Studienbeginn WS 2020).

Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):

  • eine sonderpädagogische Qualifikation (d. h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung),
  • Didaktik der Grundschule,
  • Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
  • ein geeignetes Unterrichtsfach (z. B. DaZ, Englisch, Informatik),
  • eine nachträgliche Erweiterung (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:

  • durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für Sonderpädagogik an der Universität
  • sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für Sonderpädagogik (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.

Synonyme: Didaktik, Erziehungswissenschaften, Hauptschulen, Lehramt Förderschule, Lehramtsprüfungsordnung, LPO, Sonderpädagoge, Sonderpädagogik, Sonderpädagogin, sonderpädagogisch

Lebenslagen: Akademische Berufsausbildung, Berufswahl

Autor: Super-Admin

Verwandte Leistungen:

Synonyme:

DidaktikErziehungswissenschaftenHauptschulenLehramt FörderschuleLehramtsprüfungsordnungLPOSonderpädagogeSonderpädagogikSonderpädagoginsonderpädagogisch

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.