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Lernmittel; Beantragung der Zulassung

Ob digital oder gedruckt: Bayerns Schulen können aus einem breiten Angebot der Schulbuchverlage an schulaufsichtlich zugelassenen Lernmitteln auswählen. Die Zulassungspflicht gilt für Schulbücher und für Arbeitshefte.

Lernmittel, die an bayerischen Schulen eingesetzt werden, durchlaufen vorher ein staatliches Zulassungsverfahren. Dieses Verfahren garantiert die fachliche Qualität der Angebote sowie die Übereinstimmung mit den bayerischen Lehrplänen. Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden die u. g. Rechtsgrundlagen.

Synonyme: Lernmittelzulassung, Schulbuchzulassung, Zulassung von Schulbüchern und Arbeitsheften

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Zulassung von Lernmitteln zum Gebrauch an bayerischen Schulen kann online beantragt werden.

Antrag auf Zulassung von Lernmitteln zum Gebrauch an bayerischen Schulen

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

LernmittelzulassungSchulbuchzulassungZulassung von Schulbüchern und Arbeitsheften

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