Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Sie als Unternehmen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen.
Im digitalen Lohnnachweis melden Sie die Lohnsummen Ihrer Beschäftigten. Diese Meldung heißt Lohnsummenmeldung.
Vor der Meldung müssen Sie einen Stammdatenabruf mit Ihrem zertifiziertem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe, beispielsweise dem SV-Meldeportal, durchführen. Der Stammdatenabruf ist ein Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung. Er stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekten Daten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden.
Sie müssen keinen digitalen Lohnnachweis abgeben, wenn Ihr Unternehmen keine Personen und auch keine geringfügig Beschäftigten oder Aushilfen beschäftigt. Wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten Sie keine Stammdaten abrufen. Wenn Sie den Stammdatenabruf fälschlicherweise dennoch gemacht haben, müssen Sie ihn stornieren.
Synonyme: Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, digitaler Lohnnachweis, digitaler Meldeweg, elektronischer Meldeweg, Entgeltabrechnungsprogramm, gesetzliche Unfallversicherung, Kontextleistungen, Lohnabrechnungsprogramm, Lohnnachweis, Lohnnachweis anfordern, Lohnnachweis senden, Lohnnachweis übermitteln, Lohnsumme, Meldeverfahren, persönliches Identifikationskennzeichen, Stammdatenabgleich, Stammdatenabruf, Stammdaten abrufen, SV-Meldeportal, SV-Meldeportal für Arbeitgeber, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand, Unternehmensnummer
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.
Bitte beachten Sie folgende Meldefristen:
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.