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Mit einer Verkehrszulassung für ein Luftfahrzeug können Sie das zugelassene Luftfahrzeug in Betrieb nehmen. Die Verkehrszulassung besteht aus der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.
Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.
Sie können eine Verkehrszulassung für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder Anhang I Luftfahrzeuge beantragen. Hierzu benötigen Sie ein Kennzeichen für das Luftfahrzeug. Falls Sie kein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder vorgemerkt haben, können Sie die Verkehrszulassung nicht beantragen. Wenn das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie per Online-Formular beantragen.
Für die Verkehrszulassung müssen Sie Angaben machen
Als Eigentümerin oder Eigentümer aus einem Drittstaat müssen Sie zusätzlich die Erklärung für Drittstaaten-Eigentümer oder -Eigentümerinnen abgeben. Sie kommen aus einem Drittstatt, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
Für die Beantragung einer Verkehrszulassung benötigen Sie einige erforderliche Unterlagen, welche Sie im Rahmen des Antragsprozesses im Online-Formular hochladen.
Nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten sie den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis. Damit dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.
Synonyme: 1406 MHz-Notsender, Airworthiness Review Certificate, Anhang I Luftfahrzeug, ARC, Ausnahmegenehmigung, Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung, Ausstellung, Ballon, Beantragung, Drehflügler, Eintragung, Eintragung in die Luftfahrzeugrolle, ELT, ELT-Notsender, Erteilung, Flugzeug, Flugzeuge, Kennzeichnung, Lärmschutzzeugnis, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt, Luftfahrzeugrolle, Luftschiff, Lufttüchtigkeitszeugnis, Luftverkehrszulassung, Motorsegler, Registrierung, Segelflugzeug, Sekundärradar-Codes, SSR-Codes, Verkehrszulassung, Zulassung, Zuteilung
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Die Zulassung kann eingeschränkt, geändert, mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Die Zulassung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorliegen. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige zum Versicherungsschutz nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, wird die Zulassung erst dann widerrufen, wenn die Versicherung nach Ablauf der Jahresfrist nicht wieder aufgenommen wird.
Für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer: Die Eintragung wird gelöscht, wenn das Leasingverhältnis einen Zeitraum von 6 Monaten unterschreitet.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/luftfahrtgeraet-beantragung-der-verkehrszulassung/ zuletzt geändert: 05.10.2024 00:39:43
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