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Luftreinhaltepläne; Erstellung

In Bayern werden Entwürfe für Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Abweichend davon sind kreisfreie Städte selbst für die Erstellung des Plans zuständig, wenn deren Einwohnerzahl 100 000 übersteigt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen von der zuständigen Behörde veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren.

Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen sind die Messwerte des Lufthygienischen Landes­überwachungssystems Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen. Werden an einer dieser Messstationen Über­schreit­ungen­ der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die erfor­der­lich­en Maß­nahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.

Synonyme: Aktionsplan, Immissionsschutz, Luftreinhalteplan, Luftreinhalteplanung, Luftschadstoffe

Lebenslagen: Verkehr, Verkehr und Mobilität

Autor: Super-Admin

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AktionsplanImmissionsschutzLuftreinhalteplanLuftreinhalteplanungLuftschadstoffe

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