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Luftsicherheit; Durchführung von Sicherheitskontrollen

Wie an allen zivilen Flughäfen werden an den bayerischen Flughäfen (München, Nürnberg, Memmingen) umfangreiche Maßnahmen zur Überprüfung von Reise- und Handgepäck und zur Personenkontrolle vorgenommen, die für alle Flugreisenden verpflichtend sind.

Zuständig für die Durchführung der Sicherheitskontrollen sind in Bayern die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern (Flughafen München und Flughafen Memmingen) und die Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern (Flughafen Nürnberg).

Für die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner sind die Luftfahrtunternehmen. Einfluss auf die Gebührenhöhe haben u. a. das Passagieraufkommen des jeweiligen Flughafens, der Standort der Sicherheitskontrollen (zentral oder dezentral). Der Rahmen für die Gebühr beginnt im Jahr 2026 bei 4,50 EUR und endet bei einer Obergrenze von 15,00 EUR (vgl. Nr. 2.1.2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV). Die Luftsicherheitsgebühr wird als kostendeckende Gebühr jährlich zum 1. Januar kalkuliert und festgesetzt. Veränderungen der Gebührenhöhe werden üblicherweise vorher bekannt gegeben, um den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern die Preiskalkulation zu erleichtern.

Die Luftsicherheitsgebühr wird an den bayerischen Flughäfen ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 in folgender Höhe - je kontrolliertem Fluggast - festgesetzt:

Flughafen München: 9,21 €

Flughafen Nürnberg: 8,73 €

Flughafen Memmingen: 5,32 €.

Synonyme:

Lebenslagen: Sicherheit, Terrorabwehr

Autor: Super-Admin

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.