Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.
Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:
Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das LBA umsetzen.
Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.
Synonyme: Änderung, Betriebsgenehmigung, Deutsch, Deutschland, LSP, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftsicherheit, Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitsbeauftragter, Luftsicherheitsprogramm
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sachkunde und Sicherheit
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.