Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis

Die Kasse muss die Aufgaben der Mahnung, Beitreibung und Vollstreckung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen erfüllen. Ihr obliegt die Mahnung und Vollstreckung für den Landkreis und den Staat.

Gehen Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Sie kann hiervon zunächst absehen, wenn zu erkennen ist, dass

  • die Vollziehung des der Annahmeanordnung zugrunde liegenden Bescheids ausgesetzt wird,
  • eine Stundung, Niederschlagung oder ein Erlass in Betracht kommt

Synonyme: Fälligkeitsdatum, Geldforderungen, Kreiskasse, Mahngebühren, Säumniszuschlag, überweisen, Überweisungen, Zahlungseingänge

Lebenslagen: Mahnung und Vollstreckung

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.