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Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Bewegungen, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Dafür müssen Sie die Marke anmelden. Markenschutz kann aber auch entstehen, wenn ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv genutzt wird oder allgemein bekannt ist. Vom Schutz ausgeschlossen sind aber Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder solche, die die betreffenden Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (zum Beispiel das Wort "Äpfel" für die Ware "Obst").
Neben der klassischen Individualmarke gibt es zwei besondere Markenkategorien: Die Kollektiv- und die Gewährleistungsmarke.
Die jeweiligen Benutzungsbedingungen werden in einer Kollektiv- beziehungsweise Gewährleistungsmarkensatzung niedergelegt.
Als Kollektiv- und Gewährleistungsmarken können sämtliche oben genannten Markenformen angemeldet werden. Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können diese Marke jederzeit verkaufen, veräußern oder ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an Ihrer Marke einräumen.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie wird aber aus dem Register gelöscht, wenn Sie die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen, die nach jeweils 10 Jahren fällig wird.
Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden wollen, können Sie das selbst tun. Sie können sich aber auch von einer Patent- oder Rechtsanwältin beziehungsweise einem Patent- oder Rechtsanwalt helfen lassen. Wohnen Sie außerhalb Deutschlands und haben weder Sitz noch Niederlassung hier, müssen Sie sich von einer in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwältin beziehungsweise einem Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen.
Synonyme: Anmeldung zur Eintragung einer Marke, Design, Deutsches Patent- und Markenamt, DPMA, Gebrauchsmuster, geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen, Logo, Logo schützen, Marke anmelden, Marke eintragen, Markenamt, Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenregistrierung, Markenschutz, Marke registrieren, Patent, Patentamt, Patentinformationszentrum, Prioritätsrecht, Schutzrecht, Schutzrechte
Lebenslagen: Patentanmeldung und -verfahren, Schutzmöglichkeiten
Autor: Super-Admin
Sie können eine Marke online anmelden.
Das Programm DPMAdirektPro ermöglicht es Ihnen, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen und elektronische Dokumente zu Anmeldungen online nachzureichen. Die für die Anträge notwendigen Daten werden in übersichtlichen Bildschirmmasken abgefragt und automatisch in das vom DPMA geforderte Datenformat gebracht. Die benötigte Software DPMAdirektPro wird Ihnen kostenlos auf der Downloadseite zur Verfügung gestellt.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.