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Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu allen relevanten Marktakteuren im Energiemarkt Strom und Gas und in einem zweiten Schritt sämtlichen Erzeugungsanlagen:
Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlag, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Als Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) können Sie in Ausnahmefällen auf Anfrage die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.
Synonyme: EEG, Energieversorgung, Energiewende, Erneuerbare Energien, Erzeugungsanlage, Gas, Gasnetz, KWKG, Marktakteure, MaStR-Nummer, Photovoltaik, Stammdaten, Strom, Stromnetz, Verbrauchsanlagen, Windenergie
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Energieversorgung, Erschließung und Infrastruktur, Ver- und Entsorgung
Autor: Super-Admin
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.
Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/marktstammdatenregister-registrierung-als-marktakteur-im-strom-oder-gasmarkt/ zuletzt geändert: 12.10.2024 00:40:00
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