Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.
Das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.
Das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter.
Synonyme: Aktivierung, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Arbeit, Arbeitsleben, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatz, arbeitsuchend, AVGS, Berufseinstieg, Beschäftigungsaufnahme, Eingliederung, Eingliederungsmaßnahme, Erwerbsleben, Grundsicherung, Maßnahme, Vermittlung, Vermittlungshemmnis, Wiedereingliederungsmaßnahme, Wiedereinstieg
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit
Autor: Super-Admin
Hier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Träger, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.
Hier finden Sie Informationen zum AVGS MPAV und wie er genutzt werden kann. Darüber hinaus können Sie auf der Seite einfach und schnell einen AVGS MPAV online beantragen.
Hier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.
Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.