Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Medialeistungen; Beantragung

Über Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen – und privaten Fernsehveranstaltern sowie Pay-TV Veranstaltern vergibt die Filmförderungsanstalt (FFA) Medialeistungen. Diese sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen und im Radio beworben werden kann.

Sie können Medialeistungen beantragen, wenn Sie der Verleiher eines deutschen Kinofilms sind,

  • der bundesweit und
  • mit mindestens 25 Kopien

in den Kinos startet.

Medialeistungen sind kurze Spots der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, mit denen der Film im Fernsehen und/oder im Hörfunk der Landesrundfunkanstalten der ARD beworben werden kann.

Medialeistungen können für einen Film zum Kinostart in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Kategorien beantragt und bewilligt werden.

Die Medialeistungen für die Kinoherausbringung eines Films werden nach 3 Kategorien festgelegt

Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:

  • Kategorie A: EUR 200.000,00
  • Kategorie B: EUR 300.000,00
  • Kategorie C: EUR 400.000,00

Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden entsprechend den nachfolgenden Kategorien vergeben, wobei Ihnen die interne Aufteilung auf ARD und ZDF von der FFA mitgeteilt wird.

  • Kategorie A: EUR 100.000,00
  • Kategorie B: EUR 200.000,00
  • Kategorie C: EUR 300.000,00.

Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar

Für den Fall, dass Sie Medialeistungen auch für die Bewerbung von Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen beantragt haben, muss Ihr Film

  • mindestens EUR 200.000 Medialeistung für die Bewerbung zum Kinostart Ihres betreffenden Films bewilligt bekommen haben und
  • eine bestimmte Besucherzahl erreicht haben.

Nach Bewilligung der Medialeistungen können Sie sich direkt an den Fernsehsender wenden oder Sie schalten eine Agentur ein, um die Medialeistungen zu buchen. Die einzelnen Fernsehveranstalter berichten der Filmförderungsanstalt (FFA) in regelmäßigen Abständen von den von Ihnen durchgeführten Buchungen der Medialeistungen. Dadurch kann die FFA überprüfen, ob Ihre Medialeistungen in dem gewährten Umfang ausgestrahlt wurden.

Hinweis:
Der Antrag auf Medialeistungen sollten Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Projektverleihförderung stellen.

Synonyme: Erstveröffentlichung, FFA, Filmabgabe, Filmabgabeberechnung, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Kino, Kinostart, Kommission, Landesrundfunkanstalten, Medialeistung, Öffentlich- rechtliche Fernsehveranstalter, Pay-TV Veranstalter, private Fernsehveranstalter, Verleiher, Verleihförderung, Video-on-Demand-Angebote, Werbezeiten

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Antrag über die Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) online übermitteln.

Online-Antrag auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)

Fristen:

Antragstellung:
Der Antrag muss der Filmförderungsanstalt (FFA) spätestens einen Monat vor dem offiziellen Kinostart vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verleih- Vertriebs- und Videokommission rechtzeitig vor Filmstart über eine Bewilligung entscheiden muss, damit Sie die TV Spots noch zum Filmstart buchen können.
 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

ErstveröffentlichungFFAFilmabgabeFilmabgabeberechnungFilmförderungFilmförderungsanstaltKinoKinostartKommissionLandesrundfunkanstaltenMedialeistungÖffentlich- rechtliche FernsehveranstalterPay-TV Veranstalterprivate FernsehveranstalterVerleiherVerleihförderungVideo-on-Demand-AngeboteWerbezeiten

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.