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Medizinische Rehabilitationsleistungen; Beantragung einer Kostenübernahme für Mütter und Väter

Eine medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Es besteht die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Kindes, wenn dadurch der Erfolg der Maßnahme nicht gefährdet wird. Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Besteht für ein Kind/mehrere Kinder ein eigener Behandlungsbedarf ist zu prüfen, ob eine sachgerechte Behandlung des mitaufzunehmenden Kindes in der Einrichtung gewährleistet werden kann.

Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf die Bedürfnisse der Mütter und Väter aufgrund ihrer individuellen Belastungssituation ausgerichtet ist.

Die Einrichtung wird von Ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.

Die Maßnahmen für Mütter/Väter bzw. die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter kann in der Regel nur alle 4 Jahre beantragt werden, es sei denn, eine vorzeitige Maßnahme ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.