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Medizinstudierende; Beantragung eines Stipendiums

Zweck und Gegenstand der Förderung

In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach einer Nachfolge oder einer Praxispartnerin oder einem Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen.

Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht, mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.

Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind im Zusammenhang mit dem Studium anfallende Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür abschließend folgende Kostenpauschalen angesetzt:

  • für Wohnen monatlich 250 €,
  • Mehrbedarf für Lebensmittel monatlich 100 €,
  • Mehrbedarf für Bildung und Lernmittel 70 €,
  • Mehrbedarf für Gesundheit und Hygiene 50 €,
  • Mehrbedarf für Kommunikation 50 €,
  • Mehrbedarf für Mobilität 50 €,
  • Mehrbedarf für Bekleidung 90 €.

Der Festbetrag beträgt monatlich 600 €.

Synonyme: Gesundheitsversorgung, Medizinstipendium

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen, Gesundheitsversorgung

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

GesundheitsversorgungMedizinstipendium

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.