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Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet der Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und Verfahren beschleunigen.
Die Ausrichtung der FuE-Vorhaben ist auf die Steigerung der Kompetenz und Effizienz im Gesundheitswesen in Bayern ausgelegt.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Antragsberechtigt sind
Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Gefördert werden können
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt
Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.
Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Synonyme: Bayerischen Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED), FuEul, Innovation, Technologieförderung, Verbundforschung
Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Entwicklung und Produkteinführung, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Forschung, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.
Az. 41-6660/33, BayMBl. Nr. 214
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.