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Mehraufwands-Wintergeld; Beantragung

Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmende gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.

Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.

Als Arbeitgeber können Sie das Mehraufwands-Wintergeld für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt

  • im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
  • im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.

Mehraufwands-Wintergeld erhalten Sie nur für gewerblich beschäftigte Arbeitnehmende. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Da die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, gilt dies für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

Synonyme: Additional winter allowance, Bad weather season, Baugewerbe, Building trade, Dachdeckerhandwerk, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Gardening and landscaping, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbauerhandwerk, Mehraufwands-Wintergeld, Reimbursement of social security contributions, Roofing trade, Saison-Kurzarbeitergeld, Scaffolding trade, Schlechtwetterzeit, Seasonal short-time allowance, S-Kug, Weather conditions, Wintergeld, Winter money, Witterung

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

Mehraufwands-Wintergeld online beantragen

KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, einreichen. Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Additional winter allowanceBad weather seasonBaugewerbeBuilding tradeDachdeckerhandwerkErstattung SozialversicherungsbeiträgeGardening and landscapingGarten- und LandschaftsbauGerüstbauerhandwerkMehraufwands-WintergeldReimbursement of social security contributionsRoofing tradeSaison-KurzarbeitergeldScaffolding tradeSchlechtwetterzeitSeasonal short-time allowanceS-KugWeather conditionsWintergeldWinter moneyWitterung

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.