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Menschen mit Behinderungen; Beantragung von Arbeitshilfen durch Arbeitgeber beim Jobcenter

Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Das Jobcenter stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

Das Jobcenter kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Synonyme: Arbeitgeberleistung, Arbeitshilfen, Arbeitsplatz, Auffahrtsrampe, Ausbildung, Barrierefreiheit, behindertengerecht, Behindertentoilette, Behinderung, Behinderungen, Jobcenter, Zuschuss

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitgeberleistungArbeitshilfenArbeitsplatzAuffahrtsrampeAusbildungBarrierefreiheitbehindertengerechtBehindertentoiletteBehinderungBehinderungenJobcenterZuschuss

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