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Messen; Informationen

Nach § 64 Gewerbeordnung ist eine Messe eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. In der Praxis werden auch Veranstaltungen, die sich vorrangig an das allgemeine Publikum richten als Messe bezeichnet.

Informationen über die Messen in Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Synonyme:

Lebenslagen: Kauf von Waren

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.