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Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen und nicht gebündelter Bedarfsverkehr sind.
Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.
Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter (Fahrgast) bestimmt dabei den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten.
Die Genehmigung können Sie für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.
Von Taxen unterscheiden sich Mietwagen folgendermaßen:
Gewerbliche Krankenfahrten oder Behindertenfahrten, bei denen eine fachgerechte Betreuung oder eine besondere Einrichtung eines Krankenkraftwagens nicht notwendig sind, unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht nach dem PBefG.
Synonyme:
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
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