Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Bayerische Apothekerversorgung (BApV) ist zuständig für Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Die BApV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der BApV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Die Pflichtmitgliedschaft in der BApV knüpft an die Pflichtmitgliedschaft in einer Landesapothekerkammer im Zuständigkeitsbereich der BApV an. Pflichtmitglieder der BApV sind demnach alle Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk beginnt somit zeitgleich mit der Mitgliedschaft in einer Apothekerkammer in unserem Zuständigkeitsbereich.
Bei Pharmaziepraktikantinnen und Pharmaziepraktikanten beginnt die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk mit Aufnahme der pharmazeutischen Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der BApV.
Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, sobald die Voraussetzungen vorliegen, ein Vertragsabschluss ist hierfür nicht notwendig.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Synonyme: Altersversorgung, Apotheke, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Pharmaziepraktikant, Rente, Ruhegeld, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk
Lebenslagen: Altersvorsorge, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige
Autor: Super-Admin
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BApV übermitteln.
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BApV übermitteln.
keine
Verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.