Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für

  • Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
  • Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen.

Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.

In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.

Synonyme: Altersversorgung, Anwälte, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Rente, Ruhegeld, Steuerberater, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk

Lebenslagen: Altersvorsorge, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.

Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AltersversorgungAnwälteBerufsständische AltersversorgungBerufsunfähigkeitFreie BerufePatentanwälteRechtsanwälteRenteRuhegeldSteuerberaterVersorgungseinrichtungenVersorgungswerk

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.