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Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.
Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.
Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.
Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können – je nach Angebotsform – staatliche Zuschüsse in Höhe von 4.456 EUR bis 12.731 EUR je Gruppe im Schuljahr 2025/2026 gewährt werden.
Synonyme: MiB, MiBe
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
GVBl. 2000 S. 414, 632; BayRS 2230-1-1-K
Az. IV.8-BS7369.0/170/3, BayMBl. Nr. 316
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