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Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.
Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.
Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.
Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können – je nach Angebotsform – staatliche Zuschüsse in Höhe von 5.737 EUR bis 16.391 EUR je Gruppe im Schuljahr 2026/2027 gewährt werden.
Synonyme: MiB, MiBe
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
GVBl. 2000 S. 414, 632; BayRS 2230-1-1-K
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Januar 2026, Az. III.4-BS7369.0/312 (BayMBl. Nr. 47)
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