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Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen, werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.
Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter wünschenswert.
Zuwendungsempfänger sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.
Synonyme: Bedarfsorientierte Bedienformen, Expressbus, flexible Bedienformen, Ländlicher Raum, Mobilität, On-Demand-Verkehr
Lebenslagen: Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung "Mobilität im ländlichen Raum; Förderung ergänzender Nahverkehrsangebote (ErNa)" digital beantragen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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