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Das Bayerische Modellregionengesetz (BayMoG) ermöglicht, auf Antrag befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt zu werden.
Eine Freistellung ist möglich von Vorschriften in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften des Landes, die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden und Landkreise und der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erlassen wurden. Ausgenommen sind Vorschriften
Auch Bundesrecht und Recht der Europäischen Union bleiben unberührt.
Synonyme: Bürokratieabbau, Erprobung, Regelungsbefreiung, Standardabbau
Lebenslagen: Allgemeines, Bearbeitung
Autor: Super-Admin
Bayerische Gemeinden, Landkreise, staatliche Landratsämter und Verwaltungsgemeinschaften können die Freistellung nach dem BayMoG online beantragen.
Anträge können bis zum Außerkrafttreten des BayMoG zum 15.05.2031 jederzeit gestellt werden.
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