Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Nahrungsergänzungsmittel; Anzeige bei Verkauf in Deutschland

Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft nicht nur die Herstellung oder Deklarierung, sondern auch, wenn Sie das Erzeugnis zum Verkauf oder Nutzung bereitstellen.

In folgenden Fällen senden Sie eine Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Erstanzeige:
Spätestens, wenn Sie das Erzeugnis erstmals auf dem deutschen Markt vertreiben oder zur Nutzung oder zum Verkauf anbieten, müssen Sie dies dem BVL mitteilen. Sie müssen für jedes Erzeugnis eine gesonderte Anzeige einreichen.

Änderungsanzeige:
Teilen Sie dem BVL zum Beispiel mit, wenn das bereits gemeldete Erzeugnis

  • eine geänderte Rezeptur hat,
  • Sie die Verzehrempfehlungen anpassen oder
  • Ihr Unternehmen eine neue Adresse hat.

Zweitanzeige: Sie müssen ebenfalls eine Mitteilung senden, wenn das Erzeugnis

  • bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemeldet ist und
  • Sie das Erzeugnis erstmals in Deutschland auf den Markt bringen möchten.

Das BVL gibt Ihre Informationen an die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie sind als Unternehmen dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.
Das BVL bewertet nicht die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse, also inwiefern diese mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften übereinstimmen.
Das BVL kann Ihnen im Rahmen der Mitteilung daher nicht bestätigen, ob Ihr Erzeugnis den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
Im Anschluss an die Übermittlung der Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels erfolgt keine Zulassung oder Genehmigung.

Synonyme: Ampullen, Anzeige, Brausetabletten, Dragees, Granulat, Kapseln, Kautabletten, Lutschtabletten, Meldung, Mineralstoffe, Nährstoffe, Nahrungsergänzungsmittel, NEM, NemV, Presslinge, Pulver, Spurenelemente, Tabletten, Trinkampullen, Vitamine

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

Die Anzeige müssen Sie spätestens vornehmen, wenn Sie das Erzeugnis in Deutschland zum Verkauf oder zur Nutzung bereitstellen.

Rechtsbehelf:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AmpullenAnzeigeBrausetablettenDrageesGranulatKapselnKautablettenLutschtablettenMeldungMineralstoffeNährstoffeNahrungsergänzungsmittelNEMNemVPresslingePulverSpurenelementeTablettenTrinkampullenVitamine

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.