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Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren

Die höheren Naturschutzbehörden an den Regierungen sowie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellen naturschutzfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren wie Regionalplanungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie im Rahmen von immissionsschutz-, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.

Synonyme:

Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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