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Unter die Genehmigungstatbestände fallen:
Zuständige Behörde für Unternehmensgenehmigungen nach § 6 AEG ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Im Übrigen sind die Regierungen von Mittelfranken (für Eisenbahnen mit Sitz in Mittelfranken, Oberfranken, der Oberpfalz oder Unterfranken) oder die Regierung von Oberbayern (für Eisenbahnen mit Sitz in Niederbayern, Oberbayern oder Schwaben) für Erlaubnisse und die laufende Überwachung (Eisenbahnaufsicht) zuständig, ebenso für Planfeststellungsverfahren.
Synonyme: Baumaßnahmen von Privatbahnunternehmen
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
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