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Niederschlagswasser; Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung

Stadt- bzw. Siedlungsentwässerung bedeutete früher, Niederschlagswasser so schnell und vollständig wie möglich abzuleiten, um das Überschwemmungsrisiko im Ort zu reduzieren. Durch einen "naturnahen" Umgang mit Regenwasser wird heutzutage angestrebt, das natürliche Gleichgewicht des Wasserkreislaufs möglichst wenig zu beeinträchtigen. Das bringt nicht nur wasserwirtschaftliche sondern auch finanzielle Vorteile. Eine schnelle Ableitung des Wassers beeinträchtigt die Grundwasserneubildung und wälzt das Überschwemmungsrisiko auf die Unterlieger ab.

Grundsatz aller baulichen Tätigkeit sollte sein, möglichst wenig in den Wasserhaushalt einzugreifen, zum Beispiel über wasserdurchlässige Flächenbeläge oder begrünte Hausdächer. Wenn sich der Eingriff aber nicht vermeiden lässt, kann man ihn durch eine naturnahe, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung zumindest begrenzen. Daher sollte gering verschmutztes Niederschlagswasser (zum Beispiel von Dach- und Hofflächen, Privat- und Gemeindestraßen) vor Ort versickert werden, gesammelt und genutzt werden (zum Beispiel zur Gartenbewässerung oder für die Toilettenspülung) oder zumindest dezentral zurückgehalten und dosiert in Bäche und Flüsse eingeleitet werden. Für die Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser braucht man bei Beachtung der einschlägigen technischen Regeln meist keine Erlaubnis.

Synonyme:

Lebenslagen: Bauplanung, Wasser und Gewässerschutz

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.