Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Notreiseausweis wird von den Grenzbehörden ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.
Als Ausländerin und Ausländer können Sie bei akuten Notfällen zur Ausreise ein Reisedokument für den Notfall, den sogenannten Notreiseausweis, beantragen.
Akute Notfälle bestehen, wenn eine unbillige Härte vermieden werden soll oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Mit dem Notreiseausweis können Sie aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Es gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Er wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie vor Reiseantritt keine Zeit mehr für den Gang zur Passbehörde haben.
Sie können mit einem Notreiseausweis nur in einen anderen Staat einreisen, wenn der Staat Ihr Dokument als Reiseausweis anerkennt. Der andere Staat hat keine Verpflichtung zur Anerkennung Ihres Notreiseausweises. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften die Mitnahme von Reisenden mit diesem Reisedokument verweigern.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises.
Eine Ausstellung kann zum Beispiel verwehrt werden, wenn:
Hinweis: In folgenden Ländern ist nicht die Bundespolizei, sondern eine Landes- oder Bundesbehörde mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt:
Die Ausstellung eines Notreiseausweises können Sie persönlich bei der Grenzbehörde, wie Beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen. Den Antrag können Sie auch vorab digital an die Grenzbehörde schicken, um den Vorgang zu beschleunigen. Sie müssen vor Antritt Ihrer Reise trotzdem persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen.
Synonyme: BPOL, Bundespolizei, Bundespolizeipräsidium, Ersatzausweis, Ersatzpapiere, Ersatzpapiere beantragen, Ersatzpersonalausweis, Ersatzreisepass, Grenzbehörde, Grenzübertritt, NoRa, Notdokument, Notfallreisedokument, Notreiseausweis, Passersatz, Passersatz für Ausländer, Passersatzpapiere beantragen, Personalausweis, Reise, Reisedokument, Reisepaß, Urlaub
Lebenslagen: Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Um die Erlangung des benötigten Passersatzpapiers zu beschleunigen, können Sie mit dem Onlineantrag Ihre Personalien und die relevanten Reisedaten elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln, die rasch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Von dort erhalten Sie auch Mitteilung über die Modalitäten der Abholung.
keine
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.