Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Wenn Sie Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit anbringen wollen, müssen Sie beachten, ob eine Gemeinde dies auf bestimmte Flächen beschränkt hat. Art. 28 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlaubt den Gemeinden entsprechende Beschränkungen, sofern dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen eine solche gemeindliche Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung des Anschlages zu verlangen.
Welchen Inhalt der Anschlag hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Wirtschaftliche Werbung – sofern sie nicht schon als (ortsfeste) Werbeanlage von der Bayerischen Bauordnung erfasst wird – kann ebenso darunter fallen wie politische Werbung oder private Mitteilungen.
Ob Ihre Gemeinde eine entsprechende Verordnung erlassen hat und welche Beschränkungen sie enthält, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Bitte beachten Sie auch, dass je nach Art, Größe und Ort des Anschlages unter Umständen besondere Einschränkungen greifen können. Dies gilt insbesondere für
Synonyme: Antrag auf Plakatierungsgenehmigung, Öffentliche Anschläge, Plakatanschlag, Plakate, Plakate genehmigen, Plakat genehmigen, Anschlag genehmigen, Plakatgenehmigung, Plakatierungsgenehmigungen, Plakatwerbung, Werbeplakat anbringen, Werbung
Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.