Kommunalwahl 2026: zu den Ergebnissen
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Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten dienen.
Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus in Bayern. Als öffentliche Einrichtungen gelten Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen.
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilsfinanzierung als Investitionszuschuss gewährt. Der Ausgangfördersatz für Fördervorhaben liegt bei 35 %. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.
Synonyme: Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen
Lebenslagen: Förderprogramme, Sport und Freizeit
Autor: Super-Admin
Az. 73-3360/10/10, BayMBl. Nr. 403
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS II S. 213; BayRS 2010-1-I
- soweit (ko-)finanziert aus diesen Mitteln -
- soweit (ko-)finanziert aus diesen Mitteln -
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.